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Willkommen im Förder- und Beratungszentrum
Vulkaneifel.
Wir unterstützen und beraten Sie bei allen Fragen rund um Förderung und Entwicklung in der Schule.
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Was ist das FBZ?

Förder- und Beratungszentren unterstützen alle Schularten bei Fragen des Unterrichts und der Erziehung von SchülerInnen mit Behinderungen. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in einer Vielzahl von Bereichen, um individuelle Entwicklungsbedarfe gezielt anzugehen. Unser Ziel ist es, individuelle Lösungen zu entwickeln und eine nachhaltige Förderung sicherzustellen.
Wir beraten und unterstützen in den Bereichen:
Lernschwierigkeiten
Sprachauffälligkeiten
Entwicklungsverzögerungen
Wahrnehmungsstörungen
Barriereabbau
Schwierigkeiten im fein- und grobmotorischen Bereich
Fragen zum Förderbedarf
Fragen zur Inklusion
Förderplanung
Nachteilsausgleich
Wahrnehmungsstörungen
Chronische Erkrankungen
Jetzt Kontakt aufnehmen

Der
Beratungsprozess

Der Beratungsprozess ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Dabei geht es darum, gemeinsam herauszufinden, was gebraucht wird, passende Lösungen zu entwickeln und konkrete Schritte zu planen. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Wünsche und Ziele der Betroffenen. Durch eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit sollen Wege gefunden werden, die im Alltag wirklich helfen. Der Beratungsprozess bietet Orientierung, klärt Fragen und hilft dabei, Herausforderungen zu meistern.
Beratungsantrag herunterladen
1
Formular
ausfüllen
Der Beratungsprozess beginnt mit dem Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Dieser Beratungsantrag wird von der Regelschule gestellt, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen für den Start des Prozesses vorliegen.
2
Bearbeitung des
Antrags
Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird er geprüft und ein erster Kontakt mit allen Beteiligten hergestellt. In einem Erstgespräch werden wichtige Informationen gesammelt und der Unterstützungsbedarf wird besprochen. Darauf aufbauend werden gemeinsam Lösungen entwickelt, die in der Praxis ausprobiert und später überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie gut funktionieren und bei Bedarf angepasst werden können.
3
Fachliche Rückmeldung
Am Ende des Prozesses erstellt das Team des Förder- und Beratungszentrums (FBZ) einen Abschlussbericht. Darin stehen die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen, die als Grundlage für die weitere Arbeit an den vereinbarten Fördermaßnahmen dienen.

Mit Beraterinnen und Beratern des FBZ zu kooperieren lohnt sich, weil...

...Sie in diesen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit sonderpädagogischer Expertise finden.
...dieses Angebot gezielt für Sie als Lehrkraft zur Verfügung gestellt wird, um Sie in der Weiterentwicklung Ihres inklusionsorientierten Unterrichts mit dem Blick auf bestimmte Kinder und Jugendliche zur unterstützen.
...Sie durch die Umsetzung der Beratung den individuellen Lernausgangslagen aller Schülerinnen und Schüler besser gerecht werden können.
...ein mehrperspektivischer Blick auf die Ihnen anvertrauten Personen zu neuen pädagogischen, didaktischen und methodischen Entscheidungen und neuen Ideen für die individuelle Förderung führen kann.
Das Team
Lernen Sie unser Team kennen –
wir sind mit Erfahrung, Fachwissen und Leidenschaft für Sie im Einsatz.
Julia Lach
Lernen, sozial-emotionale
Entwicklung
Jennifer Schog
Lernen, sozial-emotionale
Entwicklung
Tobias Zelter
Lernen, sozial-emotionale
Entwicklung
Julia Pfeiffer
Lernen, sozial-emotionale
Entwicklung
Sarah Hein (Leitung)
Sprache, ganzheitliche
Entwicklung
Andrea Rodenbüsch
FBZ Leitung
Natalie Krütten
FBZ Leitung
Monika Fritze-Toussaint
FBZ Leitung
Eva Thome
FBZ Leitung
Jonas Follmann
FBZ Leitung
Christina Göbel
FBZ Leitung
Claudia Plein
FBZ Leitung
Michelle Mohr
FBZ Leitung
Nimm
Kontakt auf
Beratungsantrag herunterladen

Bitte "lernen" eingeben

Unser Einzugsgebiet
Standort Gerolstein
GS Birresborn
GS Gerolstein
GRS+ Gerolstein
BBS Gerolstein
GS Hillesheim
Gymn. Gerolstein
GRS+ Jünkerath
GS Lissendorf
GS Stadtkyll
GS Üxheim
Standort Daun
GS Daun
GS Dockweiler
GS Mehren
GS Üdersdorf
GS Wallenborn
Schule am Pulvermaar
GS Neroth
Drei-Maare RS+ Daun
GSG Daun
TMG Daun
GRS+ Kelberg
FAQs an das Förder- und Beratungszentrum Vulkaneifel
Eine Beratung im Vorfeld eines Antrags zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist wünschenswert, aber bisher nicht zwingend vorgeschrieben. Von Seiten der Schulaufsicht bzw. des Ministeriums ist jedoch in der Diskussion, die Einbindung des FBZ vor einer Portaleinstellung in Zukunft obligatorisch zu machen. Bereits jetzt ist die Einbindung des FBZ vor einer sonderpädagogischen Überprüfung mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung verpflichtend.
Nein, diese wird nicht benötigt, da der Beratungsprozess mit Akteuren aus dem System Schule stattfindet.
Geht der Beratungsprozess jedoch ausnahmsweise über das Gespräch mit der Lehrkraft hinaus und es erfolgt eine direkte Einbindung des Kindes, so ist das Einvernehmen mit den Eltern herzustellen. Diese Aufgabe übernimmt die anfragende Schule.
Nein, in der Regel nicht.
Nein, eine Diagnostik in diesen Bereichen führt das FBZ nicht durch.
Eine Begleitung richtet sich nach den Wünschen der Anfrage stellenden KollegIn und den Gegebenheiten bzw. dem Verlauf der Beratung.
Eine Beratung kann unter Umständen auch über die Schuljahresgrenze hinaus weitergeführt werden.
Das FBZ unterstützt gerne bei Problemen beim Erstellen des Förderplans, ist hierbei aber nicht federführend.
Das FBZ empfiehlt gerne passendes Material zur Förderung und stellt gegebenenfalls auch Ansichtsexemplare zur Verfügung.
Das Erstellen von Arbeitsmappen liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der unterrichtenden Lehrkraft.
Gerne begleitet das Team des FBZ die KollegInnen auch im Bereich der Elternarbeit.
Insbesondere bei zu erwartenden Konfliktgesprächen kann eine Begleitung durch die FBZ-BeraterIn hilfreich sein.
Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter folgendem Link: 
inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/nachteilsausgleich
Prinzipiell ist die Beratung abgeschlossen, wenn die Anfrage stellende Lehrkraft in Abstimmung mit dem Berater keinen weiteren Beratungsbedarf sieht.
Das Beratungsanliegen für die Anfrage stellende Lehrkraft ist vorläufig erfüllt, eine mögliche Veränderung der Situation steht jedoch erwartbar in absehbarer Zeit im Raum: Eine Vereinbarung mit dem Berater über eine Wiederaufnahme der Beratung in einem überschaubaren Zeitraum kann getroffen werden, ohne erneut eine formelle Beratungsanfrage stellen zu müssen.
Beim Wechsel der Lehrkraft (Schuljahreswechsel, Klassenleiterwechsel etc.) kann jederzeit eine neue Beratungsanfrage bezogen auf den/die gleiche/n SchülerIn an das FBZ gestellt werden. Entscheidend ist der Beratungsbedarf, der sich bei einer Lehrkraft ergibt, denn diese ist Antragsteller für die Beratung.
Schulstraße 5, 54550 Daun
Telefon 06592 980113
E-Mail beispiel@fbz.de
Waldstraße 17, 54568 Gerolstein
Telefon 06591 4177
E-Mail beispiel@fbz.de
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